Corporate Code of Conduct

Einführung

Unser Ruf hinsichtlich Integrität und fairem Handeln ist für unseren fortgesetzten Erfolg unerlässlich. Mit unserer Initiative für den UN Global Compact integrieren wir Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung in unser Geschäft. Der UN Global Compact ist eine auf 10 Prinzipien gestützte Initiative, die der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan in seiner Amtszeit und internationale Unternehmen zur Anerkennung der Menschenrechte gegründet haben.

DIE ZEHN PRINZIPIEN DES GLOBAL COMPACT

  1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten. 
  2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. 
  3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. 
  4. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten. 
  5. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten. 
  6. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. 
  7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. 
  8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern. 
  9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen. 
  10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung

Der Verhaltenskodex der CPM Gruppe (CPM Germany GmbH/WOWing Experience GmbH/PPD Personal Services GmbH) beschreibt die Umsetzung der 10 Prinzipien in unseren ethischen Grundsätzen im Geschäftsleben und bildet den Mindeststandard für alle Mitarbeiter. Darüber hinaus richtet er sich an alle, die am Erfolg der CPM Gruppe mitwirken – von unseren Mitarbeitern, Lieferanten, Dienstleistern bis hin zu all unseren Geschäftspartnern. Ziel ist es, Situationen vorzubeugen, die die Integrität unseres Verhaltens in Frage stellen können.OW

Einhaltung von Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen

Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze. Die CPM Gruppe unterstützt die Einhaltung der Menschenrechte gemäß der UN Menschenrechtscharta (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) und dokumentiert dieses Engagement im Verhaltenskodex der CPM Gruppe. Wir stellen als Unternehmen sicher, dass wir die geltenden Menschenrechte nach bestem Willen einhalten und unterstützen. Jeder Mitarbeiter ist dazu angehalten, Missachtung und Verstöße umgehend zu melden.

Arbeits- und Verhaltensnormen

Die CPM Gruppe hält die im Rahmen der Menschenrechte geltenden Gesetze zum Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung strikt ein.

Interessenkonflikte, vertrauliche Informationen

Wir müssen Situationen vermeiden, in denen unsere persönlichen Interessen mit den Interessen des Unternehmens in Konflikt stehen. Darüber hinaus müssen wir vertrauliche Informationen schützen.

  • Vertraulichkeit im Allgemeinen: Unsere Mitarbeiter sollten die Vertraulichkeit der Informationen wahren, die ihnen vom Unternehmen oder seinen Kunden anvertraut werden. Dies gilt nicht, wenn die Offenlegung erlaubt bzw. gesetzlich verlangt ist. Vertrauliche Informationen umfassen proprietäre Informationen wie z. B. unsere Pläne, Prognosen und Personalinformationen sowie andere, nicht öffentliche Informationen, die Konkurrenten nutzen oder im Falle der Offenlegung gegen uns oder unsere Kunden einsetzen könnten. Dazu zählen auch Informationen, die uns Dritte auf vertraulicher Basis anvertraut haben. Unsere Verpflichtung der Nicht-Offenlegung vertraulicher Informationen dauert über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus an
  • Geschäftliche Möglichkeiten: Wir schulden unserem Arbeitgeber das Verfolgen legitimer Interessen. Wir nutzen keine Anlagen oder sonstigen geschäftlichen Möglichkeiten für uns selbst, die uns oder unseren Angehörigen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bekannt oder zugänglich werden. Das kann ganz einfach bestimmt werden – nehmen Sie keine Angebote an, einschließlich Darlehen oder sonstige finanzielle Vergünstigungen zu Konditionen, die Ihnen nicht zur Verfügung stünden, wenn Sie kein Mitarbeiter des Unternehmens wären. Dies gilt jedoch nicht für herkömmliche Unterhaltung im Rahmen der Geschäftstätigkeit oder Geschenke (Geld ausgenommen), die auf die Schaffung von Goodwill und soliden Geschäftsbeziehungen im Rahmen herkömmlicher Geschäftspraxis gerichtet sind. Wir erwarten, dass alle Mitarbeiter bei der Schenkung bzw. Annahme von Geschenken gesunden Menschenverstand walten lassen.
  • Wettbewerb und faires Handeln: Viele von uns haben Vereinbarungen unterzeichnet, die Wettbewerbsklauseln bzw. Verbote gegen die Anwerbung von Kunden oder Mitarbeitern auferlegen und die u. U. bis über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus gültig sind. Wir müssen diese Beschränkungen im Rahmen der Bestimmungen umsetzen, und zwar unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Übernahmeverträgen oder auf sonstige Weise auftreten. Wir müssen unsere Konkurrenten mit Hilfe von Innovationen, Ausführung und harter Arbeit und nicht durch unethische oder widerrechtliche Geschäftspraktiken überflügeln. Beispiele sind Diebstahl von wettbewerbsrelevanten Informationen, das Schenken oder die Annahme unangemessener Geschenke oder sonstige unangebrachte Anreize, die sich außerhalb des Rahmens angemessener Geschäftspraktiken bewegen. Wir nutzen keine unfairen Vorteile, die durch Manipulation, Verschleierung, falsche Darstellungen wesentlicher Tatsachen oder sonstige unfaire Praktiken erlangt werden.
  • Umgang mit Geschenken und Einladungen: Die CPM Gruppe widersetzt sich jeder Art von Korruption. Unsere Unabhängigkeit ist sowohl bei der Gewinnung als auch bei der Umsetzung unserer Projekte nicht verhandelbar. Wir überzeugen ohne finanzielle Zuwendungen oder sonstige Vorteilsgewährungen an Auftraggeber. Im Umgang mit Kunden dürfen Mitarbeiter Vorteile nur gewähren, wenn dies in keiner Weise den Eindruck der Beeinflussung von Geschäftsabläufen erweckt. Private und geschäftliche Interessen sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Geschenke oder Einladungen mit Unterhaltungscharakter, die über der Wertgrenze von 50€ liegen, müssen durch den Vorgesetzten freigegeben werden. Vor anstehenden Geschäftsentscheidungen sollte auf die Vergabe oder Annahme von Geschenken und Einladungen verzichtet werden.

Geldwäsche

Die CPM Gruppe bekennt sich zu dem Ziel, Geldwäsche zu verhüten und zu bekämpfen. Hierzu werden sämtliche anwendbaren Vorschriften eingehalten. Es werden nur Geschäftsbeziehungen zu seriösen Kunden und Geschäftspartnern unterhalten, deren Geschäftstätigkeit in Einklang mit gesetzlichen Vorschriften steht und deren Finanzmittel legitimen Ursprungs sind.

Diskriminierung und Belästigung

Wir bieten Chancengleichheit für alle Mitarbeiter und diskriminieren keine Mitarbeiter oder Bewerber auf der Grundlage von Rasse, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Alter, Behinderung, Schwangerschaft oder ähnlicher Zustände. Hiervon ausgenommen sind seltene Fälle, in denen bestimmte fachliche Qualifikationen gefordert sind. Die wesentlichen Kriterien bei der Auswahl und Entwicklung unserer Mitarbeiter sind Fähigkeiten und Qualifikation. 

Außerdem ist sexuelle Belästigung jeglicher Art ausdrücklich untersagt. Wir definieren sexuelle Belästigung als unwillkommene sexuelle Annäherungsversuche, Bitte um sexuelle Gefälligkeiten und/oder andere verbale, visuelle oder körperliche Äußerungen sexueller Art, wenn: 

  • die Unterwerfung zu solchem Verhalten ausdrücklich oder implizit zur Bedingung für das Arbeitsverhältnis bzw. die Beförderung einer Person gemacht wird.
  • die Reaktion auf solches Verhalten als Grundlage für Entscheidungen zum Arbeitsverhältnis herangezogen wird. 
  • das Verhalten sich unangemessen auf die Arbeitsleistung einer Person auswirkt bzw. auswirken soll oder ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Arbeitsumfeld schafft.

Gesundheit und Sicherheit

Wir streben die Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes an, indem wir die Bestimmungen und Regelungen zu Sicherheit und Gesundheit befolgen und Unfälle, Verletzungen und unsichere Ausrüstung, Praktiken oder Bedingungen umgehend unseren Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung melden. Wir arbeiten unter Bedingungen, die uns die beste Ausübung unserer Pflichten ermöglichen. 

Rechnungslegung und Aufzeichnungen

Wir verlangen ehrliche und genaue Rechnungslegung und Aufzeichnung von Informationen, damit verantwortungsvolle Geschäftsentscheidungen getroffen und genaue Unternehmensabschlüsse aufgestellt werden können. Wir dokumentieren und zeichnen unsere Ausgaben genau auf. Nicht aufgezeichnete oder „geheime“ Gelder oder Vermögenswerte, Belastungen oder Verbindlichkeiten sind strengstens untersagt. Dies trifft auch auf Sonderabrechnungen oder -zahlungen zu, die auf Steuerhinterziehung oder sonstige Vergehen hinweisen könnten. 

Schutz von und angemessener Einsatz von Vermögenswerten

Diebstahl, Sorglosigkeit oder Verschwendung von Vermögenswerten des Unternehmens wirken sich direkt auf unseren Gewinn aus. Alle Vermögenswerte des Unternehmens dürfen deshalb nur zu legitimen Geschäftszwecken eingesetzt werden.

Politische Tätigkeit

Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, sich am politischen Prozess zu beteiligen. Die Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme am politischen Prozess ist die Sache jedes Einzelnen und geschieht auf freiwilliger Basis. Deshalb dürfen im Allgemeinen keine Gelder des Unternehmens als Beiträge für politische Parteien oder Kandidaten eingesetzt werden. Wir sind uns jedoch bewusst, dass wir als Unternehmen das Recht und die Verantwortung haben, uns für Angelegenheiten einzusetzen, die sich auf unser Unternehmen und unsere Geschäfte auswirken. Dies geschieht unter Einhaltung aller anwendbareren Gesetze und Bestimmungen.

Umweltbewusstsein und soziales Engagement

Umweltbewusstes Handeln ist für uns ethische und unternehmerische Pflicht. Dieser Pflicht wollen wir durch die Einhaltung der CPM Umweltrichtlinien nachkommen. Zudem legen wir Wert auf eine lebendige Firmenkultur jenseits der Projekte. Dazu investieren wir in unsere Organisation und Mitarbeiter. Wir schätzen ein ansprechendes, hochwertiges und modernes Arbeitsumfeld, welches das Miteinander und den Austausch fördert. Wir sind zudem davon überzeugt, dass Sicherheit und Wohlbefinden unserer Beschäftigten wesentlich für unseren wirtschaftlichen Erfolg sind. Dementsprechend organisieren wir verschiedene Projekte, bei denen unsere Mitarbeiter ihrer Gesundheit etwas Gutes tun oder sie sich sozial wie auch ökologisch engagieren.

Implementierung und Umsetzung

Handlungen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden außerhalb des Arbeitsverhältnisses in Erwägung gezogen und können zu Disziplinarmaßnahmen und rechtlichen Sanktionen gegen Sie führen. Das beinhaltet u. U. die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. 

Wenn sich ein/e Mitarbeiter/in im Unklaren ist, ob er/sie oder Dritte gegen diese Prinzipien verstoßen, sollte er/sie dies mit seinem/Ihrem Vorgesetzten besprechen oder sich an die Abteilung Human Resources unter der Leitung von Herrn Fischbach (Tel.: 166) wenden. 

Alle Meldungen zu möglichen Verstößen, die dem Management zukommen, werden umgehend bearbeitet. Wir bestrafen keine Mitarbeiter oder Vertreter, die im guten Glauben eine Meldung vornehmen. 

Schlussfolgerung

Keine Regelung kann jedes mögliche Vorkommnis einer ethischen Frage abdecken. Wir müssen uns alle vom Prinzip leiten lassen, dass wir uns für faires und ehrliches Verhalten einsetzen und bei der Auseinandersetzung mit ethischen Fragen gesunden Menschenverstand walten lassen.

Unser Ruf beruht zum großen Teil darauf, dass wir persönlich für die Aufrechterhaltung und Einhaltung der hier beschriebenen Bestimmungen und Richtlinien verantwortlich sind. Wir danken allen Mitarbeitern daher für Ihre fortgesetzte Mitarbeit.

Mit Wirkung vom 1. September 2017

Oder rufen Sie uns an unter: 06172 805 - 401

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